Preise und Infos für den Herrensee
Preise und Infos für den Herrensee
Angelsaison: 1. April bis 30. November
Es werden Halbtages-, Ganztags-, 2-, 3- oder 7-Tages sowie Saison- und Jugendkarten angeboten.
Sämtliche Ge- oder Verbote (Schonzeiten) sind auf der Angelberechtigung.
Verkaufsstellen für Angelkarten :
Voraussetzung amtlich gültige Fischerkarte
Verkaufsstellen für Angelkarten :
Voraussetzung amtlich gültige Fischerkarte
Unsere Regeln
Unsere Regeln
2 Ruten mit Einfachhaken auf Friedfische oder Raubfische sind erlaubt.
Spinnangeln mit 1 Rute.
Beim Spinnangeln ist ein Drilling erlaubt.
Lebendköder sind verboten.
Karpfen über 70 cm sowie Amur über 90 cm müssen zurückgesetzt werden!
Stör und Albinowels sind ganzjährig geschont!
Verpflichtend: Setzkescher, Kescher, Abhakmatte, Maßband, Kugelschreiber
Sperr- bzw. Schongebiete:
1) Schutzgebiet im oberen Seeteil (Hörmanns),
2) Strandbad, innerhalb der Umzäunung
3) Bereich der Bootsvermietung sowie das Fischen im Schilf.
Verbote:
– Fische am Gewässer schuppen und ausweiden
– Fischen bei vereistem Teich
– Lebendköder, Drilling (außer Spinnangeln)
– Doppelhaken beim Grundangeln
Sämtliche Ge- oder Verbote (Schonzeiten) sind auf der Angelberechtigung detailliert angeführt.
Bei Kontrolle ist jeder Lizenznehmer verpflichtet die Lizenz und eine gültige, österreichische Fischereiberechtigung vorzuweisen (Vorlage des Zahlschein bei Kontrolle)
Es sind Rucksack- und Fahrzeugkontrolle durch die Kontrollorgane ohne Widerspruch zu gestatten.
Für Rückfragen bzw. weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme:
E-Mail an office@fischereiklub-litschau.at
2 Ruten mit Einfachhaken auf Friedfische oder Raubfische sind erlaubt.
Spinnangeln mit 1 Rute.
Beim Spinnangeln ist ein Drilling erlaubt.
Lebendköder sind verboten.
Karpfen über 70 cm sowie Amur über 90 cm müssen zurückgesetzt werden!
Stör und Albinowels sind ganzjährig geschont!
Verpflichtend: Setzkescher, Kescher, Abhakmatte, Maßband, Kugelschreiber
Sperr- bzw. Schongebiete:
1) Schutzgebiet im oberen Seeteil (Hörmanns),
2) Strandbad, innerhalb der Umzäunung
3) Bereich der Bootsvermietung sowie das Fischen im Schilf.
Verbote:
– Fische am Gewässer schuppen und ausweiden
– Fischen bei vereistem Teich
– Lebendköder, Drilling (außer Spinnangeln)
– Doppelhaken beim Grundangeln
Sämtliche Ge- oder Verbote (Schonzeiten) sind auf der Angelberechtigung detailliert angeführt.
Bei Kontrolle ist jeder Lizenznehmer verpflichtet die Lizenz und eine gültige, österreichische Fischereiberechtigung vorzuweisen (Vorlage des Zahlschein bei Kontrolle)
Es sind Rucksack- und Fahrzeugkontrolle durch die Kontrollorgane ohne Widerspruch zu gestatten.
Für Rückfragen bzw. weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme:
E-Mail an office@fischereiklub-litschau.at
PETRI HEIL!
PETRI HEIL!
